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Aufenthaltsgenehmigungen in Griechenland

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein von den griechischen Behörden ausgestelltes Dokument, das einem Drittstaatsangehörigen das Recht verleiht, sich im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Union (Verordnung 1030/02) legal im griechischen Hoheitsgebiet aufzuhalten. Es gibt verschiedene Kategorien von Aufenthaltstiteln sowie verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln innerhalb jeder Kategorie. Die Beschäftigungsrechte hängen von der Art der Erlaubnis ab. Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen werden direkt bei der Gemeinde oder der zuständigen Behörde für Ausländer und Einwanderung der dezentralen Behörde am Wohnort des Antragstellers eingereicht, mit Ausnahme bestimmter Arten von Aufenthaltsgenehmigungen, für die Anträge bei der Abteilung für Migrationspolitik im Ministerium für Migrationspolitik eingereicht werden. Aufenthaltstitel für Immobilieneigentümer und wer sie beantragt.

    Die Aufenthaltserlaubnis für Immobilieneigentümer ist eine Art von Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, die mit einem beliebigen Visum (Typ C oder D) rechtmäßig in das Land eingereist sind oder sich rechtmäßig im Land aufhalten, auch wenn ihr Aufenthaltstitel keinen Wechsel des Aufenthaltsbereichs zulässt. Begünstigte des Einreiserechts und der Daueraufenthaltsgenehmigung, die alle fünf (5) Jahre erneuert werden muss, sind:

    Drittstaatsangehörige, die entweder persönlich oder über eine juristische Person, an der sie alle Anteile halten, Immobilien in Griechenland besitzen, sofern der Wert der Immobilie mindestens 250.000 € beträgt;

    Drittstaatsangehörige, die einen Teilzeitnutzungsvertrag (Mietvertrag) mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren für Hotelunterkünfte oder möblierte Touristenwohnungen in integrierten Ferienanlagen gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes 4002/2011 (Amtsblatt 180 A‘) unterzeichnet haben, sofern der Mindestwert des Mietvertrags 250.000 EUR beträgt;

     Drittstaatsangehörige, die sich entweder rechtmäßig mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Griechenland aufhalten oder in das Land einreisen und sich dort aufhalten möchten und die über das vollständige Eigentum und den Besitz von Immobilien in Griechenland verfügen, die sie vor dem Inkrafttreten des Gesetzes 4146/2013 erworben haben, vorausgesetzt, sie haben die Immobilien für mindestens 250.000 € erworben oder der aktuelle objektive Wert ihrer Immobilien beträgt mindestens 250.000 €;

    Drittstaatsangehörige, die vollständig und rechtmäßig Eigentümer von Immobilien in Griechenland sind, deren Wert mindestens 250.000 € beträgt und die sie durch eine Schenkung oder ein elterliches Zugeständnis erworben haben. Das Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung kann in diesem Fall nur vom Empfänger der Schenkung oder des elterlichen Zugeständnisses ausgeübt werden.

    Drittstaatsangehörige, die ein Grundstück oder eine Fläche erwerben und ein Gebäude errichten, sofern der Gesamtwert des Grundstückskaufs und des Vertrags mit dem Bauunternehmen mindestens 250 000 EUR beträgt.

    Drittstaatsangehörige, die einen Timesharing-Vertrag (Pachtvertrag) mit einer Laufzeit von zehn Jahren auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes 1652/1986 unterzeichnet haben. Ein Timesharing-Vertrag ist gemäß den Bestimmungen von Artikel 1 des Gesetzes 1652/1986 die Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter für die Dauer des Timesharing-Vertrags jedes Jahr die Nutzung der Ferienunterkunft zu gewähren und ihm die entsprechenden Dienstleistungen für den vertraglich festgelegten Zeitraum zur Verfügung zu stellen, wobei der Mieter die vereinbarte Miete zu zahlen hat.

Familienangehörige der oben beschriebenen Drittstaatsangehörigen.

„Unbefristete Aufenthaltserlaubnis des Investors“.

Durch Beschluss des Generalsekretärs der dezentralisierten Verwaltung wird einem Drittstaatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre erteilt, die verlängert werden kann, wenn er:

(a) rechtmäßig mit einem beliebigen Visum in das Land eingereist ist oder sich rechtmäßig im Land aufhält, auch wenn die Art der Aufenthaltsgenehmigung, die er besitzt, keine Änderung des Zwecks zulässt.

(b) persönlich das volle Eigentum, den Besitz und die friedliche Nutzung von Immobilieneigentum in Griechenland hat. Bei Gemeinschaftseigentum im Wert von 250.000 Euro wird das Aufenthaltsrecht nur gewährt, wenn es sich bei den Eigentümern der Immobilie um Ehegatten mit unteilbaren Anteilen an der Immobilie handelt. In allen anderen Fällen von Miteigentum wird das Aufenthaltsrecht nur gewährt, wenn der Wert des gemeinsamen Eigentums jedes Miteigentümers 250.000 Euro beträgt.

(c) über eine juristische Person, deren Anteile sich vollständig in seinem Besitz befinden, das vollständige Eigentum, den Besitz und die friedliche Nutzung von Immobilieneigentum in Griechenland hat.d) einen Vertrag über eine mindestens zehnjährige Vermietung von Hotelunterkünften oder möblierten Touristenwohnungen in Beherbergungskomplexen gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Gesetzes 4002/2011 (Regierung) abgeschlossen hat. 2 des Gesetzes 4002/2011 (Amtsblatt der Regierung 1, Nr. 180).

(e) eine Timesharing-Vereinbarung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 1652/1986 „Timesharing-Vereinbarung und damit zusammenhängende Fragen“ (GBl. 1, Nr. 167), das in Kraft ist, abgeschlossen hat.

Der Mindestwert der Immobilie sowie die vertragliche Gegenleistung für die Vermietung von Hotelunterkünften oder Ferienwohnungen gemäß diesem Artikel wird auf zweihundertfünfzigtausend (250.000) Euro festgelegt und muss bei Vertragsunterzeichnung vollständig bezahlt worden sein.

Die Zahlung der Gegenleistung erfolgt durch einen Verrechnungsscheck auf ein Bankkonto des Begünstigten bei einem in Griechenland tätigen Kreditinstitut oder durch eine Überweisung im Sinne des Gesetzes 4537/2018 Artikel 4, Abs. 24 (Amtsblatt der Regierung Α ́ 84) auf ein Bankkonto des Begünstigten bei einem Zahlungsdienstleister im Sinne des Gesetzes 4537/2018 Artikel 4 Abs. 11, der in Griechenland tätig ist“.

Durch gemeinsamen Beschluss des Innen- und des Finanzministers kann der Wert der oben genannten Immobilien angepasst werden und ergibt sich aus dem in den Verträgen oder den Mietverträgen angegebenen Immobilienwert.

    Die Drittstaatsangehörigen, die Eigentümer von Immobilien sind, wird die Möglichkeit eingeräumt, diese Immobilien zu pachten.

    Der oben genannte Drittstaatsangehörige kann von seinen Familienangehörigen begleitet werden, denen auf Antrag ein individueller Aufenthaltstitel erteilt wird, der zusammen mit dem Aufenthaltstitel des Zusammenführenden abläuft.

Unter Familienangehörigen sind zu verstehen:

Ehegatten

der andere Ehegatte oder Partner, mit dem der Drittstaatsangehörige in Griechenland eine Lebensgemeinschaft eingegangen ist, die direkten unverheirateten Nachkommen der Ehegatten, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben die direkten unverheirateten Nachkommen des Unterstützers oder des anderen Ehegatten/Lebenspartners, sofern das Sorgerecht für sie dem Unterstützer (für seine Kinder) und dem anderen Partner (für seine Kinder) rechtlich übertragen wurde, die das 21. Lebensjahr übersteigen.

Die direkten Verwandten der Ehegatten in aufsteigender Linie.

    Die oben genannte Erlaubnis kann jedes Mal für die gleiche Dauer verlängert werden, vorausgesetzt, die Immobilie bleibt im Eigentum und Besitz des Drittstaatsangehörigen oder die Vereinbarungen nach Absatz 1 bleiben in Kraft und alle anderen gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen werden erfüllt.  Zeiten der Abwesenheit vom Land stehen der Verlängerung des Aufenthaltstitels nicht entgegen.

„Die Weiterveräußerung der Immobilie während der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels an einen anderen Drittstaatsangehörigen begründet das Recht auf Erteilung des Aufenthaltstitels an den neuen Käufer bei gleichzeitigem Entzug des Aufenthaltstitels des Verkäufers.“

Die Aufenthaltstitel, die gemäß den Absätzen 1 und 4 dieses Artikels erteilt werden, begründen nicht das Recht auf Zugang zu irgendeiner Form der Beschäftigung.

Aufenthaltserlaubnis in Griechenland für finanziell unabhängige Personen

Eine Aufenthaltserlaubnis in Griechenland für finanziell unabhängige Personen wird ausländischen Staatsbürgern erteilt, die ein legales und stabiles Einkommen aus ausländischen/passiven Quellen in Höhe von 2.000 € pro Monat nachweisen können. Die Bedingungen für die Erteilung dieses Status sind im Gesetz über „Einwanderung und soziale Integration“ 4251/2014, Artikel 20, festgelegt.

Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige

Wenn Sie kein EU- oder EWR-Bürger sind oder keinen ständigen Wohnsitz haben, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten. Alle anderen brauchen ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten. Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, müssen Sie ein Visum für deutsche Freiberufler beantragen.

Um sich in Deutschland selbstständig zu machen, muss man nicht nur eine gute Idee für sein neues Unternehmen haben. Es geht auch darum, sich ordnungsgemäß registrieren zu lassen.

Bevor Sie als Selbständiger starten können, müssen Sie sich anmelden. Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um Ihre Niederlassung auf rechtlicher und sozialer Basis.

Rechtliche und steuerliche Unterstützung in Deutschland von Astropel

Unsere Rechts- und Steuerberatungsabteilung besteht aus unserer internen modernen Anwaltskanzlei, in der erfahrene Juristen in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts sowie kompetente Übersetzer tätig sind.

Unsere Fachanwälte sind jederzeit bereit, Sie umfassend zu informieren und Ihnen alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die Sie nach Abschluss benötigen.Sie vertreten Sie vor Gericht, vor jeder anderen Verwaltungsbehörde oder an jedem anderen Ort. Was wichtig ist: Wir übersetzen unsere Beratungsleistungen auf Wunsch ins Deutsche.  Die Geschäfts- und Amtssprachen in der Kanzlei sind Griechisch, Türkisch, Englisch, Russisch und Deutsch.

Astropel Rechtsberater unterstützen Unternehmen / Privatpersonen und Mandanten, die beabsichtigen, Kapitalinvestitionen in Deutschland und anderen Ländern zu tätigen.

Unsere zentrale Anwaltskanzlei befindet sich in Berlin und arbeitet eng mit den Unternehmensrechtsabteilungen in der ganzen Welt zusammen.

Kompetenzfelder

Zivilrecht – Immobilien – Bauwesen – Investitionen

  • Titelübergang Hotel
  • Miete eines Wohn- und Geschäftshauses.
  • Schenkungsregelung für Kinder
  •  Schenkungsabwicklung – Testamente – Annahme von Vermächtnissen.
  • Verwaltung von Immobilien
  • Vermietung von Immobilien und Timesharing
  • Hotelbau und Reparaturaufträge.
  • Vermietung
  • Bau- und Reparaturaufträge für Hotels. Bau von Aktien.
  • Echte Verpflichtungen und Sicherheiten
  • Geschäfts- und Handelsrecht – Gesellschaftsrecht-Bankrecht

Gesellschaftsrecht: Statuten, mündliche und schriftliche Beratung über die Funktionsweise der Gesellschaften und ihre Kontakte mit ausländischen Anwaltskanzleien; Zeichnungsprotokolle des Verwaltungsrats und der Generalversammlungen der Gesellschaft; Fusionen und Abspaltungen.

Insolvenzrecht: Konkursverfahren, Termin des Liquidators (Verteidigers), Gläubigerversammlung, Umwandlungs- und Auflösungspläne, Unternehmensumstrukturierungspläne.

Geschäftsleasing, Firmenleasingverträge und Entschädigungen, Mietkorrekturen, Hotelleasing.

Geschäftsverträge und -vereinbarungen aller Art, Zusammenarbeit von Unternehmen und Gründung von Joint Ventures, nationale und internationale Handelsvertreterverträge, Beschwerden und Entschädigungen.

Öffentliches Recht

  • Steuern, Besteuerung von Unternehmen und Privatpersonen. Internationales Steuerrecht
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Staatliche Projekte, Recht der öffentlichen Einrichtungen, öffentlich-privat
  • Partnerschaften
  • Stadtplanung und Baurecht
  • Forstwirtschaft und Umweltrecht
  • Recht der Energiesysteme – erneuerbare Energiequellen
  • Einwanderungsrecht
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Vorbereitung von Dokumenten und Rechtshilfe bei den zuständigen Stellen (Direktionen des Innenministeriums)

Vorbereitung von Dokumenten und Rechtsbeistand bei den zuständigen Stellen (Direktionen des Ministeriums für Inneres, öffentliche Verwaltung und Dezentralisierung, Gemeinden, Einwanderungsdirektionen des Innenministeriums oder Einwanderungsabteilungen der Polizei).

Arten von Aufenthaltstiteln für Unternehmer

  • Abhängige Beschäftigung oder Erbringung von Dienstleistungen oder Arbeiten
  • Saisonale Beschäftigung
  • leitende Angestellte von Unternehmen
  • Befristete Reisen für die Erbringung von Dienstleistungen
  • Athleten-Trainer
  • Mitglieder von Künstlergruppen
  • Erfinder
  •  Angehörige von Archäologieschulen

Aufenthaltstitel für selbständige Erwerbstätigkeit:

  • Selbständige wirtschaftliche Tätigkeit
  • Entwicklung der Investitionstätigkeit